Rauchwarnmelderpflicht in Bayern


Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung

Pflicht in Bayern:

  • Neubauten seit 1.1.2013
  • Altbauten ab 1.1.2018

Einleitung:

Aufgrund der gestiegenen Nachfrage an Rauchmeldern wurde die Notwendigkeit gesehen Normen sowohl für das Produkt Rauchmelder als auch Normen für die Anwendung von Rauchmeldern zu schaffen. Das Produkt Rauchmelder wird als harmonisiertes Bauprodukt gemäß prEN 12239 geprüft. Es wird jedoch auch eine europäische Prüfnorm für das Produkt Rauchmelder geben. Die Anwendungsregeln für Planung, Betrieb und Instandhaltung sind national in der DIN 14676 geregelt. Diese DIN 14676 liegt seit März 2003 im Weißdruck vor und ist bereits veröffentlicht. Die DIN Norm 14676 richtet sich an die für Brandschutz zuständigen Behörden, Feuerwehren, Hersteller, Planer, Errichter, Bauherren und Bewohner. Da der Begriff Rauchmelder im DIN-Sprachgebrauch bereits als Gerät zur Anschaltung an eine Brandmeldeanlage definiert war, musste ein alternativer Begriff gefunden werden.

 

Im Englischen wird ebenfalls unterschieden zwischen:

  • Rauchmelder => Smoke Detektor
  • Rauchwarnmelder => Smoke Alarms

Somit wurde der Begriff Rauchwarnmelder im DIN-Sprachgebrauch geschaffen.

 

 

Kurz-Erklärung DIN 14676:

Die DIN 14676 ist eine Anwendungsnorm, die als Planungs- und Argumentationsgrundlage für den Fachhandel dient. Der Fachhandel kann diese Norm als Grundlage für das Beratungs- und Verkaufsgespräch nehmen: „Wir empfehlen Ihnen, die Rauchmelder gemäß DIN 14676 einzusetzen und zu installieren“. Die Rauchwarnmelder, die gemäß DIN 14676 Norm eingesetzt werden dürfen,sind exakt beschrieben. Es sind nur Rauchwarnmelder zugelassen, die z.B. VdS anerkannt sind. Es wird ebenfalls auf den Einsatz von 230 V Rauchwarnmeldern hingewiesen. Da bei einem Entstehungsbrand sehr häufig die 230 V Netzversorgung zusammenbricht bzw. oftmals ein Kurzschluss für einen Brand ist, muss der Rauchwarnmelder bei Stromausfall weiter funktionieren (9 V Back-up-Batterie). Die Norm hebt besonders die Herstellerangaben zu den klimatischen Umgebungsbedingungenhervor! Es gibt Geräte am Markt, die haben nur einen Temperatureinsatzbereich von 5-37 Grad C.
Hier kann der Fachhandel argumentieren und sollte vor solchen Geräten warnen. Der Überwachungsbereich eines Rauchwarnmelders wird in der Norm mit 60 qm angegeben. In größeren Räumen sollten weitere Rauchmelder eingesetzt werden.

 

 

Anbringungsorte laut Norm:

Rauchwarnmelder müssen an der Decke möglichst in der Raummitte installiert werden. Mindestabstand zu einer Wand = 50 cm.
In L-förmigen Räumen sollte der Rauchwarnmelder in der Gehrungslinie installiert werden. Bei größeren Räumen ist jeder Schenkel wie ein separater Raum zu betrachten.

In Räumen, die durch eine deckenhohe Möblierung oder durch Trennwände unterteilt sind, sollten in jedem Raumteil Rauchwarnmelder eingesetzt werden.
Bei offenen Verbindungen mit mehreren Geschoßen ist auf jeder Ebene mindestens ein Rauchwarnmelder zu installieren.
In Räumen mit Deckenstürzen bis 20 cm kann der Rauchwarnmelder auf dem Unterzug montiert werden. In Räumen mit Unterzügen höher als 20 cm sollte beidseitig ein Rauchwarnmelder installiert werden.
Rauchwarnmelder in Fluren und Gängen: Bei einer Breite von 3 m darf der Abstand zwischen zwei Rauchwarnmeldern max. 15 m betragen. Der Abstand von den Stirnflächen des Flures oder Ganges darf nicht mehr als 7,5 m betragen.
Rauchwarnmelder in luftzuggefährdeter Umgebung: Um zu verhindern, dass der Rauch den Rauchwarnmelder nicht erreicht, dürfen diese nicht in der Nähe von Klima- und Belüftungsanlagen installiert werden. In zwangsbelüfteten Räumen müssen die Decken im Bereich des Rauchwarnmelders mit einem Radius von 0,5 m um den Rauchwarnmelder geschlossen werden.
Um die Funktionssicherheit der eingesetzten Rauchwarnmelder langfristig zu erhalten, dürfen diese Geräte nicht überlackiert werden. Bei Renovierungsarbeiten sollte der Rauchwarnmelder abgedeckt werden oder für die Zeit der Renovierung entfernt werden.

 

 

Wartung Rauchwarnmelder:

Die Rauchwarnmelder sollten gemäß DIN 14676 gewartet werden. Der Fachhandel hat nun sogar die Grundlage für die Durchführung von Wartungen. Wartungsarbeiten sind unter dem Punkt 6 der DIN ausführlich beschrieben. Um den Funktionstest des Rauchwarnmelders professionell durchzuführen, ist auch der Einsatz von sogenanntem Prüfgas / Prüfaerosol zu empfehlen.

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